Kompetenz-Cluster: Railway Rolling Stock and Infra Structure
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting für Bertungsdienstleistung – Stand Juni 2020
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting gelten für alle Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Gelten die Bestimmungen für sämtliche vorgenannten Leistungen, so werden sie im Folgenden als „Veranstaltungen“ bezeichnet. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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10. Verjährung
Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch nach acht Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
11. Salvatorische Klausel
Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel.
12. Anwendbares Recht
12.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 nicht entgegensteht.
12.2
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting in Erlangen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Die Befugnis das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting behält sich das Recht vor, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.