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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting für Bertungsdienstleistung – Stand Juni 2020 

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting gelten für alle Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Gelten die Bestimmungen für sämtliche vorgenannten Leistungen, so werden sie im Folgenden als „Veranstaltungen“ bezeichnet. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zuge­stimmt. 

 
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10. Verjährung

Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch nach acht Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungs­erbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

11. Salvatorische Klausel

Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftform­klausel.

12. Anwendbares Recht 
12.1

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweg­licher Waren.

 

Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern die Ver­ordnung (EG) Nr. 593/2008 nicht entgegensteht.

12.2

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting in Erlangen.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhn­licher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Die Befugnis das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Die Armin Wehrle - Drei-Zack-Consulting behält sich das Recht vor, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

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